Mietbedingungen unserer Mietwagenpartner
„Duke-Rent a Car“ und „Arion-Rent a Car“. |
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| • Den Mietvertrag unterschreiben Sie vor Ort bei Mietwagenübergabe beim Mietwagenpartner. Zu beachten ist, dass Sie Ihre Original-Papiere (Führerschein und Personalausweis oder Pass) bei Anmietung vorlegen müssen. Kopien werden nicht akzeptiert. Ein Miettag beträgt 24 Stunden, d.h. Anmietzeit ist gleich Abgabezeit. Bei Überschreitung zahlen Sie zum örtlichen Tarif nach. Bitte beachten Sie, dass bei Nichtabnahme des Wagens eine Gebühr von 90 Prozent des Mietpreises erhoben wird. Bei einer Verkürzung der Mietdauer besteht kein Erstattungsanspruch. Vor Ort getroffene Absprachen können nicht berücksichtigt werden. |
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| • Storno: bis 3 Tage = 30,00 Euro; ab 2 Tage = 50,00 Euro. Bei Nichtabnahme = 90 Prozent des Mietpreises |
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| • Mindest-/ Höchstalter: 21 Jahre; 75 Jahre. Führerschein: Klasse 3 seit einem Jahr. |
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| • Mindestmietdauer sind vier Tage /km frei! |
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| • Eine Fahrzeugkaution ist nicht notwendig. |
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| • Zusatzfahrer: Bis zu 2 Fahrer sind im Preis inklusive, Originalpapiere sind erforderlich. |
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| • Das Fahrzeug wird Ihnen i.d.R. voll getankt übergeben und muss wieder voll getankt zurückgegeben werden. Ist der Tank aber nicht voll getankt, wird entsprechend der Tanknadel über/abgegeben. (d.h. Übernahme halbvoll = Abgabe halbvoll) |
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| • Bezahlung: Der Mietwagen ist gegen Aushändigung der Reiseunterlagen / Voucher in Deutschland zu bezahlen. |
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| • Hotelzustellungen: werden individuell vereinbart. Ohne Zustellgebühr |
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| • Umbuchungen nach Vertragsabschluss: Änderung der gebuchten Leistungen nach Mietbeginn, wie Verlängerung sind mit dem Vermieter zu den vor Ort gültigen Preisen/Konditionen möglich. Bei Verkürzung der Mietdauer ist eine Rückerstattung nicht möglich. |
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| • Fahrbeschränkungen: das Fahren auf nicht asphaltierten Strassen kann zum Verslust des Versicherungsschutzes führen. |
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| • Sonderzubehör: Kindersitze werden kostenlos (nach Verfügbarkeit) zur Verfügung gestellt. |
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| • Treibstoff wird vom Kunden bezahlt. Für Restbenzin erfolgt keine Rückerstattung. |
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| • Für Schäden an Unterboden und Reifen haftet der Mieter in vollem Umfang. |
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| • Inselwechsel ist nicht erlaubt. |
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| • Vollkaskoschutz: inkl. ohne Selbstbeteiligung. |
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| • Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstößt. (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkohol/-Drogeneinfluss). Generell gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. |
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| • Verkehrsverstösse. Alle anfallende Strafzettel die der Mieter während der Mietdauer bei Verkehrdelikte bekommt, ist vom Mieter selbst zu bezahlen. |
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| • Übergabe und Abgabe des Mietwagens nach individueller Absprache und während der Geschäftszeiten. |
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| • Pannenhilfe: während der Bürozeiten |
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| • KFZ - Diebstahlschutz ist im Preis ohne Selbstbehalt enthalten. |
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| • Haftpflichtversicherung: Personenschäden p.P.€ 500.000,-; Sachschäden € 500.000,- |