Kreta Reisen - Hotels, Ferienhäuser, Reiseführer - Ihr Kreta Urlaub
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kreta Reisen - kreta.com GmbH & Co. KG

Allgemeines

1. Reiseanmeldung und Reisebestätigung

Der Reisevertrag kommt durch Ihre Reiseanmeldung und unsere schriftliche Reisebestätigung/Rechnung zustande. Auf dem Postwege oder per Email. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Mit Bestätigung des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. d) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). e) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages. f) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande.
Die schriftliche Reisebestätigung/Rechnung enthält alle für die Reise wichtigen Angaben, z. B. Art der Unterbringung, Zusatzprogramme und Preis. Abweichungen des Inhalts der Reisebestätigung von der Reiseanmeldung sind unverzüglich zu rügen. Ansprüche wegen solcher Abweichungen sind ausgeschlossen, wenn bis zum Reiseantritt keine Rüge erfolgt ist.

2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises ( bei Ferienwohnungen, Häusern, Villen = 30%; bei Gruppenreisen = 40%), zuzüglich der Prämie für eine eventuell gebuchte Reiseversicherung fällig. Bei inkludierten Flügen der Air Berlin und / oder Linienflügen ist der Flug direkt zu bezahlen (keine Anzahlung). Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651k III BGB erfolgen. Die Restzahlung ist bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt, sofern die Reise nicht mehr aus den in Abs. 4 genannten Gründen abgesagt werden kann, zu leisten. Sollte der Reisepreis nicht fristgerecht in voller Höhe bezahlt werden, berechtigt uns dies nach Fristsetzung zur Ablehnung der Leistung und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Abs. 5.3.1. bzw. Abs. 5.3.2. und 5.4.. Kurzfristige Buchungen, weniger als 28 Tage vor Reiseantritt, müssen schriftlich erfolgen, wobei der gesamte Reisepreis sofort fällig ist.

3. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet. Sonderabgaben, die an Flughäfen für die Sicherheitsprüfung erhoben werden, sind bereits im Reisepreis enthalten.
Bei Charterflugreisen wird für einen Aufenthalt von über 4 bis maximal 6 Wochen eine Gebühr von € 50 pro Person berechnet. Bei Linienflügen wird ein Aufenthalt über 4 Wochen konkret berechnet entsprechend der verfügbaren Buchungsklasse. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Buchung für einen Aufenthalt von über 4 Wochen nicht immer akzeptiert werden kann.

4. Leistungs- und Preisänderungen, Kündigung, Rücktritt durch Kreta Reisen

Kreta Reisen behält sich vor, die vertraglich bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Kreta Reisen den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als fünf Prozent oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Kreta Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis dem Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Kreta Reisen über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung Kreta Reisen gegenüber geltend zu machen.

Kreta Reisen kann den Vertrag kündigen, wenn die Reise wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies kann beispielsweise beruhen auf hoheitlichen Anordnungen, wie Requirierung von Schiffen, Flugzeugen und Autos, sowie auf Krisen, Streiks, Naturkatastrophen (Sturm, Überschwemmungen etc.), Unruhen, Epidemien, Mobilmachung, Zerstörung von Unterkünften und technischen Katastrophen. Bei Ferienhäusern kann auch bei einem Eigentümerwechsel der Vertrag gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung aus einem dieser Gründe, erstattet Kreta Reisen den Reisepreis abzüglich einer Entschädigung für die bereits erbrachten und ggf. zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen.
Die Mehrkosten einer Rückbeförderung tragen Kreta Reisen und der Reisende je zur Hälfte.
Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Ist der Reisevertrag mit einer Mindestteilnehmerzahl angeboten worden, ist Kreta Reisen berechtigt, von dem Reisevertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
Bitte beachten Sie, dass die ausgewiesenen Flugtage und Flugzeiten nicht Bestandteil des Reisevertrages sind. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Wir machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der An- bzw. Abreisetag nicht als Erholungstage angesehen werden dürfen.

5. Rücktritt, Umbuchungen, Namensänderungen, Nichtantritt

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Kreta Reisen. Wichtige Corona Info: Im Falle einer Reisewarnung des auswärtigen Amtes für Ihren Reisetermin für Griechenland / Kreta haben Sie die Möglichkeit Ihre Reise kostenlos zu stornieren oder wir können die Reise nach Rücksprache mit Ihnen absagen. Das gleiche gilt bei einem offiziellen Einreisestopp der griechischen Behörden. Sie erhalten in diesem Fall Ihr Geld zurück. Unsere Empfehlung: Eine Reiserücktrittskostenversicherung inkl. Covid 19 Schutz. Wir empfehlen unseren Kunden eine Reiserücktrittsversicherung, die die Kosten für das Coronarisiko abdeckt, wenn Sie nach Ihrer Buchung krank werden, auch wenn Sie mit Corona infiziert sind.

5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, z.B. wegen verpasster Anschlussflüge, kann Kreta Reisen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

5.3. Die Höhe der Rücktrittskostenpauschale richtet sich nach dem Reisepreis und Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir pro Reiseteilnehmer verlangen, wie im Folgenden dargestellt. Wir weisen bezüglich der angesetzten Pauschalen und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen steht nachzuweisen, dass Kreta Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als angesetzt. Sollten Kreta Reisen die durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein als der Pauschalbetrag, der gem. Ziff. 5.3 verlangt werden kann, so wird von dem Kunden dieser Betrag geschuldet.

5.3.1. bei Pauschalreisen mit Hotel (mit Flug): bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65%
am dem 2. Tag vor Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 80%

5.3.1.1 bei Reisen die mit tagesaktuellen Flugpreisen erstellt wurden gelten folgende Rücktrittsgebühren: bis 30 Tage vor Reisebeginn 35%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80%
am dem 2. Tag vor Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90%
Flüge werden im Rahmen unserer Reisebürotätigkeit nur vermittelt. Daher gelten hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Tarifbestimmumgen für Stornierungen des jeweiligen Leistungsträgers, Fluggesellschaft, oder Reiseveranstalter, zuzüglich unseres Vermittlungsentgeltes.

5.3.2. bei Selbstanreise bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%, mindestens jedoch € 50 pro Person
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn gelten die gleichen Bedingungen wie bei Pauschalreisen (siehe 5.3.1.).

5.3.3. Bei Ferienwohnungen-, Studios und Appartements, Häusern und Villen gelten folgende Stornobedingungen:

bei Pauschalreisen (mit Flug):
bis 46 Tage vor Reisebeginn 30%
ab 45. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 35. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 22. Tag vor Reisebeginn 85%
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 95%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%

bei Selbstanreise:
bis 46 Tage vor Reisebeginn 30%
ab 45. Tag bis 36. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 35. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 85%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 95%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%

5.3.4. Rücktrittskostenpauschale bei Gruppenreisen

Bei Pauschalreisen (mit Flug):
bis 30 Tage vor Reisebeginn 40%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 85%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 95%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%

Bei Selbstanreise:
bis 30. Tag vor Reisebeginn 35%, mindestens jedoch € 50 p.P.
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn gelten die gleichen Bedingungen wie bei Flugreisen (siehe 5.3.4.).

5.4. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.

5.5. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Reisedokumente (Flugscheine, Hotelgutscheine usw.) zurückzugeben, da sonst der volle Reisepreis berechnet werden muss. Rückerstattungen sind lediglich bei Kreta Reisen möglich.

5.6. Bei Umbuchungen z.B. des Reisetermins, der Unterkunft (ausgenommen Ferienhäuser und Villen), der Beförderungsart, erheben wir bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von € 25 pro Person. Bei kurzfristigen Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reisebeginn gelten die Stornobedingungen wie unter 5.3.1., 5.3.2. und 5.4.. Kurzfristige Buchungen sowie Reisen mit reduzierten Preisen (Sonderangebote) werden bei Umbuchung wie eine Stornierung der Reise bei gleichzeitiger Neubuchung behandelt.

5.7. Namensänderungen bzw. Nennungen von Ersatzpersonen sind bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenlos. Ab dem 29. Tag erheben wir eine Gebühr in Höhe von € 25 pro Person und pro Namensänderung. Bei Linienflügen müssen Namensänderungen bei der Fluggesellschaft angefragt und gemäß den Bedingungen der Linienfluggesellschaft berechnet werden! Teilnehmer und Ersatzpersonen haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurückgetretenen Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.

5.8. Reiseteilnehmer, die Nurflug gebucht haben oder im Zielgebiet die Reiseleitung oder eine über Kreta Reisen gebuchte Unterkunft nicht beanspruchen, sind verpflichtet, sich spätestens zwei Tage vor dem Rückflug von der örtlichen Reiseleitung oder der Fluggesellschaft Rückflugzeitpunkt bestätigen zu lassen.

5.9. Bei Umbuchungen von Charterflügen im Zielgebiet wird - soweit Flugplätze vorhanden sind - eine Bearbeitungsgebühr von € 25 berechnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung vor Ort.

5.10. Tickethinterlegungen sind (ausgenommen bei Olympic Airlines) generell möglich. Für eine Tickethinterlegung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15 p.P. berechnet.

6. Haftung und Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters

Als vertragliche Luftfrachtführer und Seefrachtführer haftet Kreta Reisen nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Guadalajara und nach der Athener Konvention von 1974 für die Beförderung von Passagieren auf See und deren Gepäck nach dem griechischen Seerecht, etc.. Dies gilt auch für die Festlegung der Haftungshöchstgrenzen.

Schadensersatzansprüche können nur bei Verschulden des ausführenden Seefrachtführers geltend gemacht werden. Bei Verspätungen und damit zusammenhängenden Schäden bestehen Ansprüche gegen Kreta Reisen nur dann, wenn zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden oder Wert oder Tauglichkeit der Gesamtreise aufgehoben oder gemindert sind. Dies liegt dann nicht vor, wenn bei An- oder Abreise selbst lästige, aber zumutbare Verzögerungen eintreten, auf die Kreta Reisen keinen Einfluss nehmen kann.

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Kreta Reisen insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Kreta Reisen haftet dann nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.

Eine Haftung von Kreta Reisen ist ausgeschlossen bei Leistungsstörungen, die im Bereich von lediglich von ihr vermittelten Fremdleistungen auftreten, z. B. bei Ausflügen, Sportprogrammen, Sportveranstaltungen u. ä. Im Übrigen haftet Kreta Reisen bei Vorliegen der Voraussetzungen für sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche, beschränkt jede Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, hieraus gegenüber dem Reisenden jedoch bis höchstens zum dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz verjähren in einem Jahr; Verjährungsbeginn ist die vertraglich vorgesehene Beendigung der Reise. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Kreta Reisen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Kreta Reisen beruht. Dies gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kreta Reisen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Kreta Reisen beruhen.

7. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Kreta Reisen informiert über die wesentlichen Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für deutsche Staatsbürger. Kreta Reisen haftet für eine schuldhaft falsche Mitteilung. Für die Einhaltung der zutreffend mitgeteilten Bestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich.

Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Reisende, die nicht über einen deutschen Reisepass verfügen, sollten sich im eigenen Interesse bei dem jeweiligen zuständigen Konsulat des Reiselandes informieren.

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

8. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss ihres Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Hinweise:

1. Wir bitten zu berücksichtigen, dass Sonderwünsche, die über den Inhalt unseres Internetportals hinausgehen, vom uns erst nach Rücksprache bestätigt werden können.

2. Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung, den Notfall-Service, die Reise-Krankenversicherung und die Reisegepäck-Versicherung. Sofern Sie diesen Komplett-Schutz nicht wünschen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie erhalten diese Versicherungen bei Kreta Reisen oder in Ihrem Reisebüro. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgen. Bei Buchung bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich. Wir empfehlen außerdem den Abschluss einer Ersatz-Reiseversicherung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.

3. Wertgegenstände und Medikamente bitten wir, im Handgepäck zu verwahren, da die Haftung beim Transport beschränkt ist.

4. Trotz unseres Bemühens können wir leider nicht ausschließen, dass im Einzelfall bei der Durchführung der Reise Probleme auftreten. In diesem Fall weisen wir darauf hin, dass der Reisende verpflichtet ist, seine Beanstandungen unverzüglich uns zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

5. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Eine Kündigung ist jedoch erst dann zulässig, wenn Kreta Reisen innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Eine Kündigung ohne Frist ist nur zulässig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.

6. Sollten während der Laufzeit unseres Internetportals Gesetzesänderungen auch eine Änderung unserer "Allgemeinen Reisebedingungen" in einzelnen Punkten erforderlich machen, werden wir diese neuen Bedingungen unseren Verträgen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen geschlossen werden, zugrunde legen. Sie erhalten die neuen Bedingungen online auf dieser Seite, auf jeden Fall rechtzeitig vor Vertragsschluss.

Stand Sep. 2014

Impressum:
Veranstalter: KRETA REISEN - kreta.com GmbH & Co. KG
Georg-Glock-Str. 3
40474 Düsseldorf
Germany

Sitz: Düsseldorf | RG Düsseldorf HRA 27687
phG: Kreta Reisen kreta.com Verwaltungs-GmbH
Sitz: Neuss | Amtsgericht Neuss HRB 21235
Geschäftsführerin: Nikoletta Fotiadou-Brack
USt-Id Nr.: DE 253273821

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Kontakt

Kreta Reisen - kreta.com GmbH & Co. KG
Georg-Glock-Str.3
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Tel: +49 211 96666140
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